Die Schweiz wird in absehbarer Zeit über keine eigene Gesetzgebung für Whistleblowing verfügen, nachdem eine Vorlage im National- und Ständerat im Jahr 2020 definitiv gescheitert ist. Schweizerische Unternehmen müssen ausländische Regelungen zu Hinweisgebersystemen dennoch beachten, sofern sie in diesen Märkten vertreten sind. Solche Unternehmen haben einige Punkte für den Aufbau und den Betrieb eines Hinweisgebersystems zu berücksichtigen.
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